- Seit dem 01.01.2025 beträgt Ihr monatlicher Eigenanteil in den ersten 12 Monaten der vollstationären Pflege 3351,19 €. Danach reduziert sich der Eigenanteil gemäß den Zuschlägen der Pflegekassen.
- In der Kurzzeitpflege beträgt der einheitliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2-5 täglich 42,07 €. Der Pflegekassenanteil wird direkt mit der Einrichtung abgerechnet. Bitte stellen Sie dafür einen Antrag auf Kurzzeitpflege bei Ihrer Pflegekasse.
- Verhinderungspflege wird bis zu 6 Wochen mit1685,- € und Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen mit 1854,- € von den Pflegekassen bezuschusst. Ab 07/25 wird es einen einheitlichen Entlastungsbeitrag von 3539,- € geben.