- Seit 1.1.2017 gibt es einen einheitlichen Pflegesatz für alle Pflegegrade für den vollstationären Aufenthalt. Dieser ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Ab 1.8.2020 beträgt dieser für unsere Einrichtung 1942 €. Es bestehen pflegekassenbedingt geringfügige Unterschiede im Cent-Bereich von Pflegegrad zu Pflegegrad.
- In der Kurzzeitpflege beträgt der einheitliche Eigenanteil für die Pflegegrade 1-5 täglich 41,23 €. Der Pflegekassenanteil wird direkt mit der Einrichtung abgerechnet. Bitte stellen Sie dafür einen Antrag auf Kurzzeitpflege bei Ihrer Pflegekasse.
- Sie haben Anspruch auf 4 Wochen Kurzzeitpflege, sowie zusätzlich auf 4 Wochen Verhinderungspflege.