• Seit dem 01.01.2024 beträgt Ihr monatlicher Eigenanteil  in den ersten 12 Monaten der vollstationären Pflege 3073,- €. Danach reduziert sich der Eigenanteil gemäß den Zuschlägen der Pflegekassen.

 

  • In der Kurzzeitpflege beträgt der einheitliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2-5 täglich 40,54 €. Der Pflegekassenanteil wird direkt mit der Einrichtung abgerechnet. Bitte stellen Sie dafür einen Antrag auf Kurzzeitpflege bei Ihrer Pflegekasse.

 

  • Verhinderungspflege wird bis zu 6 Wochen mit 1612,- €  und Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen mit 1774,- € von den Pflegekassen bezuschusst.

 

 

 

 

 

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